Trinkwasseruntersuchung
Die aktuelle Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Untersuchung des Trinkwassers in Wasserversorgungsanlagen, die über Einrichtungen zur Trinkwassererwärmung verfügen. Betreiber von mobilen, Gebäude- oder temporären Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet, Untersuchungen auf Legionellen durchzuführen, wenn:
- Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (z. B. Kindergärten) oder gewerblichen (z. B. Vermietung von Wohnungen) Tätigkeit abgegeben wird und
- eine Einrichtung zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist mit:
- einem Speicher-Trinkwassererwärmer oder einem zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
- einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Trinkwasserleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle, wobei der Inhalt einer Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt wird, und
- Duschen oder andere Einrichtungen vorhanden sind, bei denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (nicht Handwaschbecken in Toiletten von Restaurants) und
- die Wasserversorgungsanlage sich nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus befindet.
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